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   BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00   

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https://dejure.org/2001,10273
BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00 (https://dejure.org/2001,10273)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2001 - 4 B 87.00 (https://dejure.org/2001,10273)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 (https://dejure.org/2001,10273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 2
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
    In diesem hat der Senat (wie in anderen Entscheidungen - vgl. jüngst das Urteil des Senats vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 -) hervorgehoben, dass eine Planänderung im Sinne von § 73 Abs. 8 VwVfG vorliegt, wenn durch die Änderung das Gesamtkonzept des Vorhabens nicht berührt bzw. wenn trotz der Änderungen die Identität des Vorhabens gewahrt wird.
  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
    Sie beruft sich dabei auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1996 (- BVerwG 4 A 42.95 (4 VR 23.95) - NVwZ 1996, 905 = UPR 1996, 235 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 108).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch bereits geklärt, dass die Linienbestimmung nicht zu den Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen der Planfeststellung gehört (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - BVerwG 11 VR 3.96 - UPR 1996, 353 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 13).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
    Allerdings können etwaige Abwägungsmängel auf der Stufe der Linienbestimmung auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren durchschlagen und, sofern sie nicht behoben werden, von Planbetroffenen geltend gemacht werden (Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
    Der insoweit geltend gemachte Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
    Der Planfeststellungsbehörde bleibt daher noch ein Spielraum für die konkrete Trassenführung und die Festlegung der Ausbaumerkmale (Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Der Planfeststellungsbehörde bleibt daher noch ein Spielraum für die konkrete Trassenführung und die Festlegung der Ausbaumerkmale (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 89 und Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 - NVwZ-RR 2002, 2 ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Die UVP-Richtlinie schreibt nichts Anderes vor, sondern gestattet in Art. 2 Abs. 2 ausdrücklich, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung "im Rahmen der bestehenden Verfahren zur Genehmigung der Projekte durchgeführt" wird; sie überlässt es damit den Mitgliedstaaten, diese Prüfung in die bestehenden Verfahren zu integrieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - 4 B 45.93 - VkBl 1995, 210, vom 15. Mai 1996 - 11 VR 3.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 13 und vom 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 - NVwZ-RR 2002, 2; Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 62).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Der Planfeststellungsbehörde bleibt daher noch ein Spielraum für die konkrete Trassenführung und die Festlegung der Ausbaumerkmale (BVerwG, Urteil vom 28.02.1996 - 4 A 27.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110; Beschluss vom 29.01.2001 - 4 B 87.00 -, NVwZ-RR 2002, 2).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

    Der Planfeststellungsbehörde bleibt daher noch ein Spielraum für die konkrete Trassenführung und die Festlegung der Ausbaumerkmale (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 89 und Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 - NVwZ-RR 2002, 2 ).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

    Der Planfeststellungsbehörde bleibt daher noch ein Spielraum für die konkrete Trassenführung und die Festlegung der Ausbaumerkmale (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 89 und Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 - NVwZ-RR 2002, 2 ).
  • OVG Sachsen, 16.04.2014 - 1 C 21/12

    Regionalplan, Teilfortschreibung, Trassenkorridor, Bundesfernstraße, Ziele,

    Sie geht als "vorbereitende Grundentscheidung" (so BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 - 9 A 14.12 -, Leitsatz 2, juris) inhaltlich in die nachfolgende Planfeststellung ein und unterliegt nur mit ihr der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 -, juris Rn. 4 m. w. N.), für die hier das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist (§ 17e Abs. 1 FStrG i. V. m. Nr. 45 der Anlage).

    Der Planfeststellungsbehörde bleibt damit ein Spielraum für die konkrete Trassenführung und die Festlegung der Ausbaumerkmale (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2001 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 4/10

    Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit eines Vorhabens aufgrund eines

    Eine Planänderung iSv § 78 Abs. 8 VwVfG ist zulässig, wenn durch die Veränderung das Gesamtkonzept des Vorhabens nicht berührt wird bzw. wenn trotz der Änderungen die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt (BVerwG, Urt. v. 27.10.2000 - 4 A 18.99 -, juris; Beschl. v. 29.1.2001 - 4 B 87.00 -, NVwZ-RR 2002, 2f); in welchem Umfang Planungsvorstellungen der Klägerin durch die Umplanung betroffen werden, ist für diese Frage nicht erheblich.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 7 KS 8/10

    Vertrauen auf die Zustellung einer Postsendung am folgenden Werktag bei Aufgabe

    Eine Planänderung iSv § 78 Abs. 8 VwVfG ist zulässig, wenn durch die Veränderung das Gesamtkonzept des Vorhabens nicht berührt wird bzw. wenn trotz der Änderungen die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt (BVerwG, Urt. v. 27.10.2000 - 4 A 18.99 -, juris; Beschl. v. 29.1.2001 - 4 B 87.00 -, NVwZ-RR 2002, 2f).
  • BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Im Übrigen enthält das Bundesrecht keine Norm, die die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung von der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Landesplanungsbehörde über die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit der Landesplanung abhängig macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - BVerwG 11 VR 3.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 13 = NVwZ-RR 1996, 557 [BVerwG 15.05.1996 - 11 VR 3/96] sowie zur Linienbestimmung Beschluss vom 29. Januar 2001 - BVerwG 4 B 87.00 - NVwZ-RR 2002, 2).
  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40046

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Vorlage an EuGH - Erheblichkeit von

    Abwägungsmängel der Linienführung ? auch in Bezug auf die Ziele der Raumordnung ? können auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren durchschlagen und gegebenenfalls vom Planbetroffenen im Anfechtungsprozess geltend gemacht werden (vgl. BVerwG vom 29.1.2001 NVwZ-RR 2002, 2).
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